Um dem Lehrpersonenmangel im Kanton Bern weiter entgegenzuwirken, hat die Bildungs- und Kulturdirektion (BKD) gemeinsam mit Bildung Bern, dem Verband Schulleitungen Bern und dem Verband Bernischer Gemeinden neue Massnahmen erarbeitet (siehe Medienmitteilung vom 9. August 2023). Sie betreffen sowohl den Personalerhalt als auch den Personalgewinn. Bei den Massnahmen zum Personalerhalt soll insbesondere die Stellung der Klassenlehrpersonen und der Schulleitungen etappenweise verbessert werden.
Verordnung wird angepasst
Die Massnahmen werden breit getragen, wie die bei den Berufs- und Personalverbänden, dem Verband Bernischer Gemeinden sowie der grossrätlichen Bildungskommission durchgeführte Konsultation gezeigt hat. Der Regierungsrat des Kantons Bern hat sich nun für die entsprechende Anpassung der Verordnung zur Anstellung der Lehrpersonen ausgesprochen. Damit können folgende Massnahmen definitiv per 1. August 2024 eingeführt werden:
- Mentorate für Berufseinsteigende, Wiedereinsteigende sowie Studierende auf Volksschulstufe und Sekundarstufe II. Die Möglichkeit von Mentoraten ist zuvor befristet mittels einer Allgemeinverfügung geschaffen worden.
- Funktionsanstellung für die Klassenlehrkräfte von fünf Beschäftigungsgradprozenten und eine pensionskassenberechtigte Funktionszulage von 300 Franken pro Monat.
- Auf Sekundarstufe II wird zudem die Unterscheidung zwischen grossen, kleinen und mittleren Schulen aufgehoben. Diese Unterscheidung war in der Praxis nicht mehr haltbar. Entsprechend wird die Gehaltsklasseneinteilung der Schulleitungen aktualisiert.